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Часто задаваемые вопросы

Ответы на самые важные вопросы о покупке недвижимости, инвестициях и жизни в Грузии.

Покупка иностранцами

Für eine gewöhnliche Eigentumswohnung können ausländische Käufer grundsätzlich dieselben registrierten Eigentumsrechte erwerben wie georgische Käufer. Entscheidend sind das konkrete Eigentumsobjekt und die eingetragenen Rechte. Eine ausländische Staatsangehörigkeit macht aus Eigentum kein bloßes Nutzungsrecht. Besondere Erwerbsbeschränkungen, etwa für landwirtschaftliche Grundstücke, müssen davon getrennt betrachtet werden. Betreiberverträge, Miteigentum und Belastungen gelten außerdem unabhängig von Ihrer Nationalität.

Grundsätzlich können ausländische Privatpersonen ein Haus mit nichtlandwirtschaftlichem Grundstück erwerben. Bei landwirtschaftlich eingestuften Flächen gelten besondere Beschränkungen und gesetzliche Ausnahmen. Entscheidend ist die eingetragene Grundstücksart, nicht die Tatsache, dass bereits ein Wohnhaus darauf steht. Vor einer Verpflichtung müssen deshalb Grundstücksstatus, Eigentümer und die Zuordnung des Hauses geklärt sein. Der Erwerb von Eigentum und die spätere Genehmigung eigener Bauvorhaben sind außerdem getrennte Fragen.

Für ausländische Privatpersonen kommen grundsätzlich nichtlandwirtschaftliche Grundstücke infrage. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen besonderen Beschränkungen und gesetzlichen Ausnahmen. Auch eine in Georgien gegründete Gesellschaft ist kein automatischer Umgehungsweg; ihre Eigentümerstruktur kann entscheidend sein. Lassen Sie vor einer Reservierung die eingetragene Grundstücksart und Ihre konkrete Erwerbsberechtigung prüfen. Die rechtliche Erwerbbarkeit sagt noch nichts darüber aus, ob auf der Fläche das gewünschte Gebäude errichtet werden darf.

Grundsätzlich können ausländische Personen Gewerbeeinheiten erwerben; eine georgische Staatsangehörigkeit ist nicht allein wegen der gewerblichen Nutzung erforderlich. Bei einem mitverkauften Grundstück bleibt insbesondere dessen Einstufung relevant. Eigentumserwerb, Genehmigung des konkreten Betriebs und steuerliche Registrierung sind getrennte Vorgänge. Eine erworbene Ladenfläche berechtigt Sie deshalb nicht automatisch, dort jede Art von Geschäft zu eröffnen.

Ordnungsgemäß erworbenes und registriertes Eigentum ist grundsätzlich nicht allein auf eine vertragliche Nutzungsdauer begrenzt. Befristet sein können dagegen andere Rechte, etwa ein Baurecht oder ein Nutzungsvertrag. Prüfen Sie deshalb genau, welches Recht Sie erhalten und welche Bedingungen oder Beschränkungen gelten. Ein als Immobilienkauf beworbenes Angebot sollte nicht nur wirtschaftlich, sondern auch anhand von Vertrag und Register als Eigentumserwerb nachvollziehbar sein.

Eine Änderung der Zweckbestimmung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, aber kein garantierter Anspruch für jedes Kaufvorhaben. Erforderlich sind eine begründete Entscheidung und die entsprechende Registrierung; Kosten und Planungsvorgaben sind gesondert zu klären. Wenn Ihre Erwerbsberechtigung die nichtlandwirtschaftliche Einstufung voraussetzt, muss diese rechtzeitig wirksam vorliegen. Ein laufender Antrag oder eine Verkäuferzusage ersetzt den abgeschlossenen Statuswechsel nicht. Auch danach ist die Bebaubarkeit gesondert zu prüfen.

Für den Erwerb einer gewöhnlichen Wohnung ist ein vorheriger georgischer Wohnsitz oder Aufenthaltstitel grundsätzlich keine Voraussetzung. Sie können Eigentümer sein und weiterhin im Ausland leben. Wenn Sie persönlich nach Georgien reisen, müssen Einreise und Aufenthalt dennoch zulässig sein. Immobilienerwerb, Aufenthaltsrecht und steuerlicher Wohnsitz sind getrennte Themen; aus dem Kauf folgt nicht automatisch das Recht, unbegrenzt im Land zu bleiben.

Eine Pacht oder ein anderes zulässiges Nutzungsrecht kommt grundsätzlich als vom Eigentumserwerb getrennte Gestaltung infrage. Prüfen Sie die konkrete Fläche, Verpächterberechtigung, zulässige Nutzung, Laufzeit und gegebenenfalls Registrierung. Bei staatlichem Land können besondere Verfahren und Bedingungen gelten. Eine Pacht berechtigt nicht automatisch zum Bau oder späteren Erwerb. Landwirtschaftliche Eigentumsbeschränkungen lassen sich durch die Bezeichnung eines tatsächlich anderen Geschäfts nicht beliebig umgehen.

Ein Immobilienkauf kann Grundlage eines gesonderten Aufenthaltsantrags sein. Nach Behördenstand Oktober 2026 setzt der immobilienbezogene kurzfristige Aufenthaltstitel nichtlandwirtschaftliches Eigentum mit einem anerkannt bewerteten Marktwert von mehr als 150.000 US-Dollar in Lari voraus. Maßgeblich ist die vorgeschriebene Bewertung, nicht allein der Kaufpreis. Weitere Voraussetzungen und Unterlagen bleiben erforderlich. Eigentumsregistrierung bedeutet deshalb weder automatische Erteilung noch eine Zusage der Behörde.

Das geltende georgische Agrarlandgesetz sieht den Erwerb durch einen ausländischen Erben ausdrücklich als besondere zulässige Konstellation vor. Diese Ausnahme darf nicht mit einem gewöhnlichen Kauf oder einer Schenkung gleichgesetzt werden. Zu prüfen bleiben die konkrete Erbfolge, anwendbares Erbrecht, Nachweise und Registrierung sowie gegebenenfalls weitere Grundstücksbedingungen. Lassen Sie sich deshalb den geerbten Rechtsbestand und den zutreffenden Nachweisweg bestätigen, statt Kaufregeln unverändert auf den Erbfall zu übertragen.

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