ხშირად დასმული კითხვები
პასუხები ყველაზე მნიშვნელოვან კითხვებზე უძრავი ქონების შეძენის, ინვესტიციისა და საქართველოში ცხოვრების შესახებ.
ბინის ქირაობა
Ja, grundsätzlich können Sie auch ohne georgische Aufenthaltserlaubnis einen Mietvertrag schließen. Vermieter benötigen üblicherweise einen gültigen Identitätsnachweis und können weitere Unterlagen verlangen. Der Mietvertrag verschafft Ihnen selbst kein Aufenthaltsrecht: Wie lange Sie sich in Georgien aufhalten dürfen, richtet sich gesondert nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus.
Ein schriftlicher Vertrag ist dringend zu empfehlen, auch wenn daraus keine allgemeine Schriftformpflicht für jede Wohnungsanmietung folgt. Er sollte die genaue Wohnung, Vertragsparteien, Nutzung, Laufzeit, Miete, Nebenkosten, Kaution, Reparaturzuständigkeiten und Kündigung regeln. Besondere Form- oder Registrierungserfordernisse sind im Einzelfall gesondert zu prüfen. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags verlangt das georgische Zivilgesetzbuch ausdrücklich schriftlich.
Welche Nachweise verlangt werden, hängt vom Vermieter ab. Klären Sie frühzeitig, ob neben dem Reisepass etwa Kontaktdaten, Einkommensnachweise oder Angaben zu Mitbewohnern erforderlich sind. Lassen Sie sich den Vertragspartner und dessen Vermietungsberechtigung ebenfalls nachweisen. Übermitteln Sie sensible Unterlagen erst, wenn Ansprechpartner und konkretes Mietangebot nachvollziehbar sind. Eine landesweit einheitliche Unterlagenliste für jede private Wohnungsanmietung gibt es dafür nicht.
Ja, wenn der Vermieter dieser Laufzeit zustimmt. Halten Sie Beginn, Ende, Monatsmiete und mögliche Verlängerung ausdrücklich fest. Bei einem Zeitraum über mehrere Jahreszeiten sollte die vereinbarte Miete für die gesamte Vertragsdauer gelten oder eine Änderung eindeutig beziffert sein. Eine Zusage für drei oder sechs Monate sollte außerdem zu den vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten passen.
Lassen Sie sich den genauen Gültigkeitszeitraum des Preises schriftlich bestätigen. Entscheidend ist, ob der Vertrag eine ganzjährige Monatsmiete, saisonale Preisstufen oder ein festes Enddatum vor der Hauptsaison vorsieht. Rechnen Sie die Zahlungen für Ihre gesamte geplante Mietdauer zusammen. Eine niedrige Monatsangabe im Inserat allein belegt weder eine ganzjährige Verfügbarkeit noch einen unveränderten Sommerpreis.
Die Kaution sichert berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis und ist nach dessen Ende abzurechnen. Die erste Monatsmiete bezahlt dagegen den ersten Nutzungszeitraum. Eine im Voraus gezahlte letzte Monatsmiete sollte ausdrücklich einem konkreten Mietmonat zugeordnet sein. Lassen Sie jede Zahlung mit Zweck und Betrag quittieren. Entscheidend ist ihre tatsächliche Funktion: Eine Sicherheit wird nicht allein durch eine andere Bezeichnung von den gesetzlichen Schutzregeln ausgenommen.
Vereinbaren Sie die Nutzung einschließlich der Sommermonate, die Miete und die Kündigungsbedingungen ausdrücklich im Vertrag. Ein bloßes Versprechen „langfristig“ reicht dafür nicht. Beachten Sie besonders die gesetzliche Sonderregel für möblierte Wohnungen: Artikel 562 Absatz 3 erlaubt dem Vermieter eine Kündigung unter Einhaltung der maßgeblichen Frist. Lassen Sie deshalb vor Abschluss prüfen, wie Ihre gewünschte Mietdauer vertraglich abgesichert werden kann.
Bei der Wohnraummiete darf die vereinbarte Sicherheit nach Artikel 552 höchstens drei Monatsmieten betragen. Ist eine Geldsicherheit im Voraus zu zahlen, darf der Mieter sie in drei gleichen monatlichen Raten leisten. Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind insoweit unwirksam. Unterscheiden Sie eine echte Mietvorauszahlung von einer zusätzlichen Sicherheit; mehrere als Sicherheit dienende Zahlungen dürfen die Grenze nicht durch bloße Umbenennung umgehen.
Zusätzlich können insbesondere Strom, Wasser, Gas beziehungsweise Heizung, Internet und vereinbarte Gebäudeservices anfallen. Lassen Sie festhalten, welche Kosten bereits enthalten sind, welche nach Verbrauch abgerechnet werden und wer die Rechnungen bezahlt. Nach Artikel 553 des georgischen Zivilgesetzbuchs setzt die Verpflichtung zu zusätzlichen Kosten eine entsprechende Vereinbarung voraus. Prüfen Sie auch Abrechnungszeiträume und bestehende Rückstände bei Mietbeginn.
Vergleichen Sie einen aktuellen Auszug aus dem öffentlichen Immobilienregister mit den Angaben und dem Ausweis Ihres Vertragspartners. Prüfen Sie, ob die genaue Einheit und der Eigentümer übereinstimmen. Handelt jemand für den Eigentümer, sollte seine Vollmacht den Mietvertrag und gegebenenfalls die Entgegennahme von Geld abdecken. Bei mehreren Berechtigten oder eingetragenen Nutzungsrechten ist zusätzlich zu klären, wer wirksam vermieten darf.
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